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BSG, 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Rostock, 05.10.2015 - S 10 SB 340/13
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2020 - L 3 SB 46/15
- BSG, 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.01.2018 - B 9 SB 87/17 B
PKH-Verfahren
Auszug aus BSG, 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B
Für die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl zB Senatsbeschluss vom 11.1.2018 - B 9 SB 87/17 B - juris RdNr 3 mwN) Voraussetzung, dass neben dem (grundsätzlich formlosen) Antrag auf PKH auch die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) , dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird.
- BSG, 10.08.2021 - B 9 V 24/21 B
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Erklärung über die persönlichen und …
Für die Bewilligung von PKH zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl zB Senatsbeschluss vom 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B - juris RdNr 4 mwN) Voraussetzung, dass neben dem (grundsätzlich formlosen) Antrag auf PKH auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) , dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die PKH-Formularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird. - BSG, 31.03.2021 - B 9 SB 16/21 B
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Vorlage der Erklärung über die …
Für die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl zB Senatsbeschluss vom 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B - juris RdNr 4 mwN) Voraussetzung, dass neben dem (grundsätzlich formlosen) Antrag auf PKH auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) , dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird.